IKI Soforthilfe · Digitale Kindheit
Digitale Notfälle bei Kindern: Was Eltern jetzt tun können
Nacktbild, Drohung, fremder Kontakt, Gewaltvideo oder übernommenes Konto: Wähle den Vorfall aus und gehe die nächsten Schritte in der richtigen Reihenfolge durch.
Akute Gefahr: Wenn dein Kind unmittelbar bedroht wird, eine Person vor der Tür steht, ein Treffen bevorsteht oder du eine konkrete Gefahr für Leib und Leben siehst, rufe die Polizei. Bei medizinischer Gefahr gilt 112.
Dein Kind braucht zuerst Schutz und eine erwachsene Person, die ruhig bleibt. Es ist nicht schuld daran, dass jemand Grenzen verletzt, Druck ausübt oder einen Inhalt schickt.
Die ersten drei Schritte gelten immer
Beim Kind bleiben
Nicht schimpfen, nicht verhören und nicht vorschnell das Handy wegnehmen. Sage klar: „Gut, dass du es mir gezeigt hast. Wir kümmern uns jetzt gemeinsam darum.“
Nichts weiterleiten
Keine problematischen Bilder oder Videos an das eigene Handy, andere Eltern, die Schule oder Bekannte schicken. Bei Nacktaufnahmen Minderjähriger auch keinen Screenshot der Darstellung anfertigen.
Gezielt sichern
Benutzername, Plattform, Profil-Link, URL, Datum, Uhrzeit und den Gesprächsverlauf ohne strafbare Darstellung notieren. Vor dem Blockieren und Löschen den passenden Notfallweg lesen.
Was ist passiert?
Tippe auf die Situation, die am ehesten passt. Wenn mehrere Punkte zutreffen, beginne mit Drohung oder Erpressung.
Nacktbild erhalten, erstellt oder weitergeleitet
Jetzt sofort
Beende das Weiterleiten. Lass die Darstellung auf dem ursprünglichen Gerät und öffne sie nicht wiederholt. Erstelle keine Kopie und sende sie nicht an dein eigenes Gerät. Wende dich bei einer Darstellung Minderjähriger frühzeitig an die Polizei und frage dort, wie Beweise gesichert werden sollen.
Wenn dein Kind das Bild ungefragt erhalten hat
- Bestätige deinem Kind, dass es richtig war, Hilfe zu holen.
- Notiere Absender, Plattform, Profil, Datum und Uhrzeit, ohne die Darstellung zu kopieren.
- Melde den Inhalt über die Meldefunktion der Plattform.
- Blockiere den Absender nach der notwendigen Sicherung.
- Bei wiederholtem Versand, Druck, Erwachsenen als Absender oder einer Darstellung Minderjähriger: Polizei kontaktieren.
Wenn ein Bild deines Kindes verbreitet wird
- Keine weiteren Forderungen erfüllen und keine neuen Bilder senden.
- Verbreitungsorte, Profile, Links und beteiligte Konten notieren.
- Plattformen zur Löschung auffordern und den Vorfall anzeigen.
- Wenn die Originaldatei noch auf dem Gerät des Kindes vorhanden ist, kann Take It Down daraus lokal einen digitalen Fingerabdruck erstellen. Das Bild wird dabei nicht hochgeladen.
Das nicht tun
Keine Nacktaufnahme eines minderjährigen Kindes screenshotten, herunterladen, ausdrucken oder zur „Beweissicherung“ weiterleiten. Die Polizei weist darauf hin, dass bereits Besitz und Verbreitung strafbar sein können.
Drohung, Sextortion oder Erpressung
Jetzt sofort
Nicht zahlen. Keine weiteren Bilder, Videos oder Daten senden. Den Kontakt nicht provozieren. Bei einer konkreten Gefahr, einem angekündigten Treffen oder einer Drohung gegen das Kind sofort 110 rufen.
- Bleibe beim Kind und nimm ihm die Schuld.
- Notiere Benutzernamen, Profil-Link, Plattform, Forderungen, Zahlungsdaten, Zeitpunkte und Wortlaut der Drohung.
- Sichere Screenshots des Textverlaufs, sofern darauf keine Nacktaufnahmen Minderjähriger zu sehen sind.
- Ändere Passwörter, wenn Zugangsdaten geteilt wurden.
- Erstatte Anzeige. Blockiere den Kontakt erst nach der notwendigen Beweissicherung.
- Melde Profil und Inhalte bei der Plattform.
Das nicht tun
Nicht verhandeln, nicht drohen, nicht bezahlen und keine weiteren Aufnahmen schicken. Eine Zahlung beendet die Erpressung oft nicht.
Fremder Kontakt oder Cybergrooming
Jetzt sofort
Stoppe ein geplantes Treffen. Bei einem unmittelbar bevorstehenden Treffen oder wenn die Person Adresse, Schule oder Aufenthaltsort kennt, Polizei einschalten.
Hinweise auf gezielte Anbahnung
- Die Person will schnell in einen privaten oder verschlüsselten Chat wechseln.
- Sie fragt nach Körper, Sexualität, Geheimnissen oder Nacktbildern.
- Sie macht Geschenke, bietet Spielguthaben an oder fordert Geheimhaltung.
- Sie setzt das Kind unter Druck, testet Grenzen oder droht mit Veröffentlichung.
So gehst du vor
- Kind nicht beschuldigen und Kontakt nicht selbst weiterführen.
- Profilname, Profil-Link, Plattform, Datum, Uhrzeit und Chattexte dokumentieren.
- Keine sexualisierten Darstellungen Minderjähriger kopieren.
- Kontakt melden und nach der Sicherung blockieren.
- Bei sexuellen Forderungen, zugesandter Pornografie oder einem Erwachsenen als mutmaßlichem Kontakt Anzeige erstatten.
Cybergrooming kann strafbar sein. Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention ist auch der Versuch erfasst, wenn auf ein Kind mit dem Ziel sexueller Handlungen eingewirkt wird.
Gewaltvideo, Hakenkreuz oder extremistischer Inhalt
Jetzt sofort
Video stoppen. Nicht erneut abspielen und nicht weiterleiten. Kläre zuerst, ob dein Kind nur empfangen, selbst weitergeschickt oder gezielt bedroht wurde.
- Absender, Gruppe, Plattform, Datum, Uhrzeit, Dateiname und begleitende Nachrichten notieren.
- Bei Darstellungen schwerer Gewalt oder möglicher Missbrauchsdarstellungen vor einer Kopie die Polizei zur Beweissicherung fragen.
- Inhalt bei der Plattform melden.
- Bei strafbaren Kennzeichen, Volksverhetzung, konkreten Gewaltandrohungen oder Missbrauchsdarstellungen Polizei oder Internet-Beschwerdestelle einschalten.
- Mit Schule oder Einrichtung sprechen, wenn der Vorfall aus einem Klassen- oder Gruppenchat stammt. Den Inhalt nicht an die Schule weiterleiten.
Das Kind auffangen
Frage nicht nur, warum es geklickt hat. Kläre, was es gesehen hat, was davon im Kopf bleibt und ob es Angst um sich oder andere hat. Schlafprobleme, starke Unruhe, wiederkehrende Bilder und anhaltende Angst brauchen weitere Unterstützung.
Account übernommen oder Identität missbraucht
Jetzt sofort
Nutze nur die offizielle App oder die selbst aufgerufene Website des Anbieters. Klicke nicht auf Links in Warnmails oder Chatnachrichten.
- Passwort des betroffenen Kontos ändern.
- Falls dasselbe Passwort mehrfach genutzt wurde, alle betroffenen Konten absichern.
- Unbekannte Geräte und aktive Sitzungen abmelden.
- Zwei-Faktor-Anmeldung und Wiederherstellungsdaten prüfen.
- Verknüpfte Apps und Websites kontrollieren.
- Käufe, Zahlungsdaten, Nachrichten und neue Kontakte prüfen.
- Kontakte warnen, wenn über das Konto Nachrichten versendet wurden.
- Bei finanziellen Schäden Zahlungsanbieter und Polizei kontaktieren.
Smartphone verloren oder gestohlen
Jetzt sofort
Rufe das Gerät an und nutze die offizielle Gerätesuche. Gehe nicht allein zu einem angezeigten Standort, wenn ein Diebstahl möglich ist.
- Gerät orten und klingeln lassen.
- Gerät über die Herstellerfunktion sperren und eine sichere Kontaktmöglichkeit anzeigen.
- SIM-Karte über den Mobilfunkanbieter sperren lassen.
- Wichtige Konten und Zahlungsdienste absichern.
- Bei Diebstahl Anzeige erstatten. IMEI, Seriennummer und Kaufnachweis bereithalten.
- Fernlöschung erst abwägen, wenn eine Wiederbeschaffung nicht realistisch ist. Danach ist eine Ortung oft nicht mehr möglich.
Beweise sichern, ohne Inhalte weiterzuverbreiten
Die entscheidende Grenze
Bei beleidigenden Nachrichten, Drohungen oder Erpressung können vollständige Screenshots des Textverlaufs wichtig sein. Sichtbar sein sollten Plattform, Accountname, Datum, Uhrzeit, Kontext und URL.
Ausnahme: Von kinder- oder jugendpornografischen Darstellungen keine Screenshots, Downloads oder Weiterleitungen anfertigen. Kopiere stattdessen die genaue Internetadresse oder notiere Profildaten und frage die Polizei, wie die Beweise gesichert werden sollen.
Die rechtliche Bewertung hängt vom Inhalt, Alter der dargestellten Person und Einzelfall ab. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Direkte Hilfe und Meldestellen
Polizei
Bei akuter Gefahr: 110. In anderen Fällen die örtliche Polizeidienststelle oder Onlinewache des Bundeslandes nutzen.
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Anonym und kostenfrei für Jugendliche, Erwachsene und alle, die sich um ein Kind sorgen.
Nummer gegen Kummer
Kinder- und Jugendtelefon: montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr.
WEISSER RING
Unterstützung für Betroffene von Straftaten und deren Angehörige.
Internet-Beschwerdestelle
Rechtswidrige Inhalte im Internet melden, darunter sexualisierte Darstellungen Minderjähriger, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen.
jugendschutz.net
Unzulässige oder jugendgefährdende Inhalte und Risiken auf Plattformen melden.
JUUUPORT
Vertrauliche Onlineberatung für junge Menschen bei Cybermobbing, Stress in sozialen Medien und anderen Problemen im Netz.
Take It Down
Für intime Bilder oder Videos, die vor dem 18. Geburtstag entstanden sind. Die Datei bleibt auf dem Gerät; übertragen wird ein digitaler Fingerabdruck.
Häufige Fragen bei digitalen Notfällen
Was soll ich tun, wenn mein Kind ein Nacktbild erhalten hat?
Bleibe ruhig und gib dem Kind keine Schuld. Das Bild nicht weiterleiten, herunterladen oder screenshotten. Notiere Absender, Plattform, Profil, Datum und Uhrzeit. Melde den Inhalt und frage bei Darstellungen Minderjähriger die Polizei, wie Beweise gesichert werden sollen.
Darf ich ein Nacktbild auf dem Kinderhandy als Beweis screenshotten?
Von kinder- oder jugendpornografischen Darstellungen sollst du keinen Screenshot anfertigen. Besitz und Weitergabe können strafbar sein. Sichere Profildaten, URL und Begleitumstände und kläre die Beweissicherung direkt mit der Polizei.
Was tun, wenn mein Kind mit Bildern erpresst wird?
Nicht zahlen und keine weiteren Bilder schicken. Sichere Drohtext, Profilname, Plattform, Zeitpunkt und Zahlungsforderung, sofern dabei keine Nacktaufnahme Minderjähriger kopiert wird. Erstatte Anzeige und melde das Konto bei der Plattform.
Wann sollte ich die Polizei einschalten?
Sofort bei akuter Gefahr, konkreten Drohungen, angekündigten Treffen, sexuellen Forderungen, Erpressung oder sexualisierten Darstellungen Minderjähriger. Bei unmittelbarer Gefahr gilt 110.
Damit dein Kind nicht erst im Notfall einen Hilfeweg braucht
Die IKI-Audioreihe „Smartphone sicher begleiten“ verbindet technische Einstellungen, Familienregeln und Gespräche. Eltern lernen, wie sie ihr Kind vorbereiten, ohne alles zu kontrollieren, und wie das Kind mit schwierigen Inhalten, Kontakten und Fehlern zu ihnen kommen kann.
Die Audioreihe „Smartphone sicher begleiten“ ist veröffentlicht. Hier findest du die Inhalte und den aktuellen Zugangsweg.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- Polizeiliche Kriminalprävention: Kinderpornografie melden
- Polizeiliche Kriminalprävention: Digitale Beweissicherung und Screenshots
- Polizeiliche Kriminalprävention: Sextortion
- § 184b StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
- § 184c StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte
- Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
- Internet-Beschwerdestelle
- jugendschutz.net
- Take It Down
Inhaltlich geprüft: September 2026. Die Angaben werden regelmäßig mit den verlinkten Originalquellen abgeglichen.
